++ In Chemnitz gilt mit Stand 06. Oktober 2021: Kulturveranstaltungen dürfen stattfinden. Die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel) und Kontakterfassung ist erforderlich. Abseits des eigenen Platzes müssen Besucher:innen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. ++
Hinweis zum Testnachweis s.u.

The Ocelots

Die 24-jährigen Zwillinge Brandon und Ashley Watson aus Irland begannen ihre Karriere als Straßenmusiker im Jahr 2016 in verschiedenen europäischen Ländern.

Ihre erste EP aus dem Jahr 2017 heißt “Till We Get There” und vereint rohen, leidenschaftlichen Folk mit Blues-Elementen. Nach vielen kleineren Auftritten in Bars, bei Hauskonzerten, Open Mics und kleineren Festivals teilten sie sich auch schon die Bühne mit größeren internationalen Acts wie Jack Johnson, Felix Riebl (The Cat Empire), Isaac Gracie, Kim Churchill, Glen Hansard und Hudson Taylor und traten beispielsweise beim Philadelphia Folk Festival, Tollwood und Electric Picnic Festival auf.

Unterdessen wohnen die Brüder in Leipzig und haben 2020 ihr Debütalbum „Started to Wonder“ veröffentlicht, welches zuvor in einer Hütte in West Cork aufgenommen wurde. Das Album ist eine Mischung aus Folk und Alternative Rock und fängt die melancholischen Gefühle von unterwegs und zuhause ein.

Auf der Bühne überzeugen sie mit ihren typischen energetischen Darbietungen, den einzigartigen Harmonien und geistreichen Geschichten mit Charme und Spontaneität.

Einlass: 19:30 Uhr
Beginn: 20:00 Uhr
Eintritt: frei – ein Hut geht rum!
Getränke auf Spendenbasis

 

*Hinweis zum Testnachweis:

“Einen Testnachweis dürfen alle Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 Coronavirus-Testverordnung des Bundes, bspw. Arztpraxen, Apotheken, Rettungsdienste sowie vom Gesundheitsamt beauftragte Teststellen ausstellen. Diese Teststellen dürfen auch das EU-Test-Zertifikat ausstellen (z. B. über die Corona-Warn-App).

Für Tests, die im Rahmen der betrieblichen Testungen durch fachkundig geschulte oder eingewiesene Personen stattgefunden haben, können Testnachweise ausgestellt werden. Die Testnachweise müssen vom Betrieb gestempelt werden. Der Nachweis kann auch digital erfolgen, jedoch nicht über die Corona-Warn-App.” Stand: 19.10.2021, www.coronavirus.sachsen.de